Überörtliche Berufsausübunggemeinschaft Dr Reiner Silberhorn und Martin Michalk
Mühlstraße 3
92318 Neumarkt
Deutschland
E-Mail: zahnaerztenm@gmail.com
Tel.: +49918131777
Fax: 09181408920
Reiner Silberhorn, Martin Michalk
Zahnarzt/ärztin (verliehen in Deutschland)
Bayerische Landeszahnärztekammer
Flößergasse 1
81369 München
E-Mail: blzk@blzk.de
Tel.: 089/230211-0
Fax: 089/230211-128
Website: http://www.blzk.de
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Fallstraße 34
81369 München
E-Mail: presse@kzvb.de
Tel.: 089/72401-0
Fax: 089/72401-291
Website: http://www.kzvb.de
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Zahnarzt/ärztin in der Bundesrepublik Deutschland:
Bundesärzteordnung (BÄO) (http://www.gesetze-im-internet.de/b_o)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) (http://www.gesetze-im-internet.de/zhg)
Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz - HKaG) (https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_recht.html)
Gebührenordnung für Zahnärzte (http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987)
Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (https://www.bzaek.de/recht/gesetze-und-verordnungen.html)
Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (https://www.bzaek.de/recht/gesetze-und-verordnungen.html)
Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer: Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen (https://www.bzaek.de/recht/berufsrecht.html)
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) (http://www.gesetze-im-internet.de/zo-zahn_rzte)
Berufsordnung bzw. Satzung der Zahnärztekammer Bayern (https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_recht.html)
Weiterbildungsordnung bzw. Satzung der Zahnärztekammer Bayern (https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_recht.html)
Weitere rechtliche Regelungen abrufbar bei der Landeszahnärztekammer Bayern (https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_recht.html)
Die Regelungen können auch bei der zuständigen Ärztekammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Zahnarzt/ärztin unter http://www.blzk.de eingesehen werden.
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
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